Der Personalchef P fragt bei einem Vorstellungsgespräch die Bewerberin B ob sie schwanger sei. Diese verneint, obgleich sie zu diesem Zeitpunkt bereits weiß, dass sie im zweiten Monat schwanger ist. Es kommt zum Abschluss eines Arbeitsvertrages. Welche Möglichkeiten hat P? | ||||
Er kann der B sofort kündigen, da das Vertrauensverhältnis wegen der Lüge nachhaltig gestört ist | Er hat keine Handlungsmöglichkeiten wegen dem vorgenannten Sachverhalt | |||
er kann kündigen, aber erst nach der Ablauf der Mutterschutzfrist | kann den Abschluss des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung anfechten |