Das BR-Rechte-Quiz


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Frage 1 von 10

Der Arbeitgeber behauptet bei einer von ihm vorgesehenen Veränderung hätte der Betriebsrat nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht.
Bei welchem Vorhaben hat er damit recht?


Einführung von Gleitzeit
Lohnauszahlung eine Woche früher
Einführung eines Jobtickets
Einführung eines betrieblichen Vorschlagswesens




Diese Frage wurde beigesteuert von:
Kanzlei Dreissiger