Der Anspruch auf Besuch von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die erforderliche Kenntnisse vermitteln, ist für jedes BR-Mitglied während einer Amtszeit | ||||
gebunden an die Erlaubnis des Arbeitgebers | begrenzt auf 4 Wochen | |||
begrenzt auf 3 Wochen | unbegrenzt |